Call for Papers: Grundbildung weiter denken

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Bei der Veranstaltung am 7. und 8. Oktober in Kassel stehen folgende Themen im Fokus:

  • Im Capability Approach nach Martha Nussbaum werden die Fähigkeiten einer Person in den Mittelpunkt gestellt, das Leben zu führen, das sie als wertvoll erachtet. Dieser Ansatz ist einerseits mit einem subjektorientierten Bildungsverständnis – wie es auch für den evangelischen Bildungsbereich prägend ist – kompatibel und verankert dieses durch seine Beschreibung von Dimensionen, die zu einem guten Leben gehören, zugleich in einer überindividuellen Theorie von Gerechtigkeit. Was sind die Potenziale dieses Ansatzes für die Weiterentwicklung des Grundbildungsdiskurses.

  • Wenn Grundbildung den und die Einzelne in den jeweiligen Bedarfen adressiert, lässt sie sich tendenziell nicht als eigenständiger und abgrenzbarer Programmbereich in Bildungseinrichtungen verankern. Gefragt ist vielmehr nach einer Entwicklung von Grundbildung im Sinne eines Querschnittsthemas. Wie kann ein Programmangebot aussehen, das im gesamten Portfolio die Anschlussfähigkeit für Menschen mit Grundbildungsbedarfen erhöht.
  • Die Forderung, Grundbildung als Querschnittsthema in der Bildungspraxis zu implementieren, hat wiederum Konsequenzen für die Anforderungen an pädagogische Fachkräfte. Welche Kompetenzen müssen Fachkräfte mitbringen, erwerben oder ausbauen?

Zu jedem Thema sind drei Kurzvorträge (à 15 Minuten) mit jeweils einer Response und anschließender Diskussion geplant.

Fachleute aus Bildungspraxis und Wissenschaft, die einen Vortrag zu einem der drei Themenkomplexe einbringen möchten, werden gebeten, einen Abstract (maximal 300 Wörter) verbunden mit einigen kurzen biografischen Angaben einzureichen. Wer sich dafür interessiert, mit einer Response auf einen Vortrag zu reagieren oder als Berichterstatter/-in die Themenkomplexe zu begleiten, möge sich mit einer kurzen Darstellung ihres fachlichen Bezugs und kurzen biografischen Angaben an die Fachstelle wenden.

E-Mail: grundbildung@comenius.de

Einsendeschluss ist der 15. Juni 2024.